Gesetz zur Verschärfung des CO₂-Flottenziels

Am 14.2.2023 hat das EU-Parlament das Gesetz zur Verschärfung des CO₂-Flottenziels für neu zugelassene Pkw in zwei Stufen endgültig beschlossen. Jedes einzelne Mitgliedsland muss noch zustimmen, aber das gilt als reine Formsache. Doch was bedeutet das im Einzelnen? Wir versuchen Ihnen hier einen kurzen Überblick über die beschlossene Maßnahme zu geben.

Was sind die Flottenziele die das EU-Parlament beschlossen hat?

Ab 2025 wird es eine einheitliche Bewertung des CO2 Ausstoßes über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeuges geben. Ab 2025 gibt es eine Minderung um 15% des CO2 Ausstoßes gegenüber 2021. Im Jahr 2030 werden emissionsfreie Fahrzeuge in der Flottenberechnung nicht mehr begünstigt. Es erfolgt eine weitere Reduzierung um 55% des Flottenausstoßes des Herstellers. Ab 2035 muss der Flottenausstoß auf 0 reduziert werden. Somit eine Reduzierung um 100% gegenüber 2021.

Mit den neuen Flottenzielen möchte die EU die Hersteller in Richtung Elektromobilität weisen: Der CO₂-Ausstoß wird direkt am Auspuff gemessen und auch als Messgröße verwendet. Nach aktuellem Stand der Technik lässt sich diese Vorgabe nur von Elektroautos oder Brennstoffzellen-Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb erfüllen.

Stellen Sie daher jetzt schon die Weichen für die Zukunft, damit auch Sie Ihre Immobilie für die Elektromobilität gewappnet haben. Zögern Sie nicht und nutzen Sie jetzt die Gelegenheit sich von einem unserer Mitarbeiter beraten zu lassen.

Quelle ADAC: https://www.adac.de/news/aus-fuer-verbrenner-ab-2035/

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